5.9 Behindertenfürsorge für Kinder & Jugendliche

Ein wesentlicher Bestandteil der Aufgaben im Bereich Kinder und Jugendgesundheit ist das Beratungsangebot für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche sowie ihrer Angehörigen und für Einrichtungen, die sie betreuen, fördern und behandeln. Zu den Aufgaben zählen im Einzelnen die Begutachtungen, Untersuchungen und Beratungen zu:

  • Veranlassungen von Frühfördermaßnahmen
  • Eingliederungshilfen zum Schulbesuch und zur Ausbildung
  • Aufnahme in einen (heilpädagogischen) Kindergarten
  • Eventuell notwendiger sonderpädagogischer Förderung
  • Möglichkeiten der Integration in Regeleinrichtungen
  • Individueller Hilfsmittelversorgung und individuellem Hilfebedarf
  • Jugendhilfemaßnahmen bei (drohender) seelischer Behinderung
  • Stationäre und teilstationäre Unterbringung

Tel.: 02251 – 15-463 und 02251 – 15-463

Weitere Infos unter: http://www.kreis-euskirchen.de/service/gesundheit/behindertenfuersorge.php

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