4.4 Kindertagespflege

Die Tagespflege ist ein flexibles Betreuungsangebot für Kinder im Alter unter 3 bis 14 Jahren. Dieses Angebot richtet sich an alleinerziehende Elternteile in schulischer oder beruflicher Ausbildung, an beide Elternteile, die sich in der Ausbildung befinden und an Elternteile, die erwerbstätig sind. Außerdem haben Erziehungsberechtigte, die an einer Eingliederungsmaßnahme im Sinne des SGB II teilnehmen, ebenfalls Anspruch auf Kindertagespflege.

Die Koordination der Tagespflege bietet Eltern

  • Erstinformationen zur Kindertagespflege
  • Vermittlung einer geeigneten Person
  • Beratung in schwierigen Situationen in der Kindertagespflege
  • Beratung beim Abschluss eines Betreuungsvertrages
  • Hilfe bei der Antragstellung zur finanziellen Förderung der Kindertagespflege bei der Abteilung Jugend und Familie des Kreis Euskirchen

Die Koordination der Kindertagespflege bietet Tagespflegepersonen

  • Eine Grundqualifizierung von 80 Stunden zur Erlangung der Pflegeerlaubnis
  • Hilfen bei Absprache eines Betreuungsvertrages
  • Vermittlung von Tagespflegekindern
  • Beratung in der Kontakt- und Eingewöhnungsphase
  • Möglichkeiten zu Gesprächs- und Erfahrungsaustauscwh
  • Vernetzung zu anderen Tagesmüttern und -vätern
  • Hilfestellungen in schwierigen Situationen mit Eltern und Kinder
  • Einen finanziellen Beitrag
  • Einen Beitrag zur Altersversorgung und Beitragsübernahme für eine angemessene Unfallversicherung, sofern die Kindertagespflege durch den Kreis Euskirchen gefördert wird.
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>> Träger: Deutscher Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen

Tel.: 02251 – 70258-16

E-Mail: m.meisen@kinderschutzbund-eusk.de
Web: www.kinderschutzbund-eusk.de

Sprechzeiten nach Vereinbarung
Ansprechpartnerin: Margret Meisen

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