4.1 Kinderbildungsgesetz (KiBiz)

Zum 1. August 2008 ist das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Kraft getreten. Im Zentrum des Gesetzes stehen neben dem verstärkten Ausbau des Betreuungsangebots für unter Dreijährige insbesondere die frühe Bildung und individuelle Förderung von Kindern und mehr Flexibilität für die Eltern bei der Nutzung des Angebots. Alle Kinder sollen gleichermaßen gefördert und in ihren Bildungskompetenzen gestärkt werden. Deshalb werden alle vierjährigen Kinder auf ihre Sprachfähigkeit getestet. Kinder, bei denen Sprachdefizite erkannt werden, bekommen eine auf zwei Jahre angelegte, zusätzliche Sprachförderung. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.mgepa.nrw.de und www.mfkjks.nrw.de

 

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