2.6 Grundsicherung für Arbeitssuchende

Umsetzung des Sozialgesetzbuches II (Arbeitslosengeld II, „Hartz IV“) und Zuständige Vermittlungs- und Fallmanager in den Sozialbüros Sie finden Ihre(n) persönliche(n) Ansprechpartner/in im Sozialbüro der für Ihren Wohnort zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Dort erhalten Sie eine Erstberatung und Informationen, die für Ihren Antrag auf Leistungsgewährung erforderlich sind. Die Mitarbeiter/innen der Sozialbüros entscheiden über die Leistungen zum Lebensunterhalt. Außerdem stellen sie den Kontakt zu den zuständigen Vermittlungs- und Fallmanager/innen her, die Ihnen bei der Integration in den Arbeitsmarkt helfen.

>> Kall (Gemeinde)
Bahnhofstraße 9, 53925 Kall, Tel.: 02441 – 888-0
www.kall.de

>> Mechernich (Stadt)
Bergstraße 1, 53894 Mechernich, Tel.: 02443 – 49-0
www.mechernich.de

>> Euskirchen
Sebastianusstraße 22, 53879 Euskirchen, Tel.: 02251 – 7760201