2.5 Wohngeld

Haushalte mit geringem Einkommen haben unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Zahlung von Wohngeld. Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessener und familiengerechter Wohnverhältnisse. Ihren Wohngeldantrag reichen Sie bitte mit den erforderlichen Nachweisen bei der Wohngeldstelle ein.

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