2.3 Informationen zum Unterhaltsvorschuss (UVG)

Wer hat Anspruch auf Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)?

Ein Kind hat Anspruch auf die Unterhaltsleistungen, wenn

  • Es das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
  • Es im Bundesgebiet bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist, von seinem Ehegatten/Lebenspartner dauernd getrennt lebt (auch bei mindestens 6 Monate andauernder Anstaltsunterbringung, z.B. Haftanstalt, Krankenhaus, …)
  • Es nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil, oder falls dieser verstorben ist, Waisenbezüge erhält

Kreishaus Euskirchen

Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen, Zimmer: C220, Tel.: 02251 – 15-619
http://www.kreis-euskirchen.de/service/jugend_und_familie/unterhaltsvorschuss.php