Wer hat Anspruch auf Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)?
Ein Kind hat Anspruch auf die Unterhaltsleistungen, wenn
- Es das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
- Es im Bundesgebiet bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist, von seinem Ehegatten/Lebenspartner dauernd getrennt lebt (auch bei mindestens 6 Monate andauernder Anstaltsunterbringung, z.B. Haftanstalt, Krankenhaus, …)
- Es nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil, oder falls dieser verstorben ist, Waisenbezüge erhält
Kreishaus Euskirchen
Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen, Zimmer: C220, Tel.: 02251 – 15-619
http://www.kreis-euskirchen.de/service/jugend_und_familie/unterhaltsvorschuss.php