Anspruch auf Kindergeld haben alle Eltern, die in der Bundesrepublik Deutschland ihren Hauptwohnsitz haben. Zu beantragen ist das Kindergeld bei der örtlichen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Kinderzuschlag
Alleinerziehende und Elternpaare haben Anspruch auf Kinderzuschlag für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem Haushalt leben, wenn für diese Kinder Kindergeld bezogen wird die monatlichen Einnahmen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze erreichen (für Elternpaare 900 €, für Alleinerziehende 600 €), das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigt und der Bedarf der Familie durch die Zahlung von Kinderzuschlag gedeckt ist und deshalb kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld besteht. Die Höhe des Kinderzuschlages bemisst sich nach dem Einkommen und Vermögen der Eltern und der Kinder; er beträgt höchstens 140 €/Monat je Kind.
>> Familienkasse Brühl
Alte Bonnstraße 2c, 50321 Brühl, Tel.: 01801 – 546 337