Auch bei der Krankenkasse muss Ihr Kind angemeldet werden. Hierzu erhalten Sie vom Standesamt, bei dem Sie Ihr Kind angemeldet haben, eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Krankenkasse.
Auch bei der Krankenkasse muss Ihr Kind angemeldet werden. Hierzu erhalten Sie vom Standesamt, bei dem Sie Ihr Kind angemeldet haben, eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Krankenkasse.